Leihgeräte für den Distanzunterricht
Die Stadt Bielefeld als Schulträger hat nach
Maßgabe der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen den Schulen iPads zur Verfügung gestellt.
Die Geräte sind laut Richtlinie in die schulische Infrastruktur einzubinden und stehen somit den Schulen für den täglichen Präsenzunterricht zur Verfügung.
Sollte Präsenzunterricht nicht möglich
sein, können sich Schüler*innen, die zu Hause über kein digitales Endgerät verfügen und sich die Anschaffung aus sozialen Gründen nicht leisten können, für das Distanzlernens ein iPad von der
Schule ausleihen.
Es ist nicht vorgesehen, dass die Geräte dauerhafte an einzelne Schüler*innen ausgeliehen
werden. Daher sind die iPads nach Beendigung der Distanzlernphase unverzüglich an die Schule zurückzugeben.
Bevor ein iPad ausgeliehen werden kann, ist mit den Eltern/Erziehungsberechtigten eine Leih- und Nutzungsvereinbarung zu schließen. Die Leih- und Nutzungsvereinbarung kann auf unserer Homepage in mehreren Sprachen eingesehen werden.
Die Leih- und Nutzungsvereinbarung sieht vor, dass das iPad (und die Hülle) nur durch den Schüler bzw. die Schülerin für das Lernen zu Hause und in der Schule genutzt werden darf. Das Gerät darf nicht für private oder persönliche Dinge benutzt und zum Beispiel eigenen Computerprogramme (z.B. Apps) auf das iPad geladen werden.
Schüler*innen, die im Rahmen der Notbetreuung ihre Lernpäckchen bearbeiten, stehen I-Pads in der Schule zur Verfügung und können diese nicht entleihen.
Sollte das Gerät kaputt gehen oder nicht mehr auffindbar sein, so haftet der Entleiher für die Reparatur oder Ersatz und nicht die Schule. Daher ist es ratsam, sehr sorgfältig auf das Gerät aufzupassen und eine Haftpflichtversicherung für diesen Fall zu haben.
Wenn Sie ein I-Pad leihen möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Schule. Wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf.
Leih- und Nutzungsvereinbarung.pdf
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