Erkrankung

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, sollten Sie die Schule frühzeitig verständigen. Ein Anruf im Sekretariat reicht dazu aus.

 

Eine kurze schriftliche Entschuldigung geben Sie Ihrem Kind mit in die Schule, wenn es wieder gesund ist.

 

 "Mein Kind ________ konnte am ___ . ____ . 2020 die Schule nicht besuchen. Es war.... / Es hatte....

Unterschrift der Eltern "

Schwimm- und Sportunterricht

Wenn Ihr Kind nicht am Schwimmunterricht teilnehmen kann, müssen Sie dieses schriftlich begründen. Wenn Ihr Kind während des Schwimmunterrichts nicht in der Schule bleiben soll, müssen Sie schriftlich erklären, ob es nach Hause gehen darf oder ob Sie es abholen. Mündliche Erklärungen sind nicht zulässig.

 

"Mein Kind ________ soll heute (Datum: ____) nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. Es hat..... / Es ist ......

Mein Kind _________ darf allein um _____ Uhr nach Hause gehen./ Ich hole mein Kind um _______ Uhr ab.

Unterschrift der Eltern"

 

Wenn Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, sollten Sie dies auch schriftlich begründen. Ihr Kind verbleibt dann in der Sporthalle und "schaut zu". Bei längeren Ausfällen müssen Sie ein ärztliches Attest vorzeigen.

 

"Mein Kind _________ soll heute (Datum: _____) nicht am Sportunterricht teilnehmen. Es hat....../ Es ist ..... .

Unterschrift der Eltern"

Beurlaubung

Wenn Sie wissen, dass Ihr Kind an einem Tag dem Unterricht fernbleiben wird, dann müssen Sie VORHER beim Klassenlehrer um eine Beurlaubung bitten. Bei mehreren Tagen muss die Schulleitung benachrichtigt werden. Beurlaubungen rund um Ferientermine sind nicht zulässig.

 

Einer Beurlaubung wird bei ärztlichen Terminen, religiösen Feiertagen und wichtigen Familienfesten zugestimmt.